Ihr Rezept
Wir behandeln ausschließlich auf Verordnungen von Ärzten, aber auch Heilpraktikern.
Sollten Sie noch Behandlungen im Anschluss an reguläre Verordnungen wünschen, aber keine mehr ausgestellt bekommen, weil z.B. das Budget der Ärzte erschöpft ist, können die Behandlungen als Selbstzahlerleistung fortgeführt werden.
Prophylaktische Anwendungen oder Wohlfühlmassagen sind ohne entsprechende Verordnungen möglich.
Hierfür stellen wir Ihnen auch gerne Gutschein zum Verschenken aus.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach an.
Wichtig
Rezepte für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen müssen i.d.R. innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung angefangen werden!
Ist auf Ihrem Rezept das Kästchen "Dringender Behandlungsbedarf" angekreuzt, reduziert sich die Frist auf nur noch 14 Tage!
Melden Sie sich daher bitte umgehend, um Ihren Termin zu vereinbaren!